vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 402 EO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/249Bl-LS 2005, 211 Heft 5 v. 1.10.2005

Zusammenfassung: Unabhängig von der Ein- oder Zweiseitigkeit des Rekurses legt § 402 Abs 3 EO eine einheitliche Rekursfrist fest.

Rechtsgrundlagen: § 402 EO

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!