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§ 5 UrhG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/245Bl-LS 2005, 210 - 211 Heft 5 v. 1.10.2005

§ 5 UrhG

Fehlerverbesserungen, die Angleichung an Hardware oder Aktualisierungen eines Softwareprogramms können nicht als Bearbeitung desselben qualifiziert werden.

OGH 12.07.2005, 4 Ob 45/05 d TerraCAD.

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