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§ 41 Abs 1 KartG; § 8a KartG; § 30a KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/171Bl-LS 2005, 172 - 173 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Auslegung des Tatbestandselements des " beherrschenden Einflusses auf ein anderes Unternehmen" Stellung und konkretisiert die Abgrenzungsmerkmale zwischen einer vertikalen Vertriebsbindung und einem Zusammenschluss.

Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 KartG; § 8a KartG; § 30a KartG

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