vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 8 PatG; § 9 PatG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/157Bl-LS 2005, 171 Heft 4 v. 1.8.2005

§ 8 PatG; § 9 PatG

Bei einem Ausstieg aus den Verhandlungen über die Diensterfindungsansprüche findet die vergleichsweise getroffene Übereinkunft keine Anwendung mehr für den betreffenden Arbeitnehmer.

OGH 02.02.2005, 9 ObA 7/04 a - L- Fasern.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!