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§ 16 AußStrG; § 43 KartG; § 405 ZPO; § 7 Abs 1 EO

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/178Bl-LS 2005, 173 Heft 4 v. 1.8.2005

Zusammenfassung: Der OGH qualifiziert das kartellrechtliche Missbrauchsverfahren als zweiseitiges außerstreitiges Antragsverfahren und konkretisiert den Inhalt des verfahrenseinleitenden Sachantrags.

Rechtsgrundlagen: § 16 AußStrG; § 43 KartG; § 405 ZPO; § 7 Abs 1 EO

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