§ 9a UWG; § 14 UWG
Bei Verletzungen des Zugabenverbots ist das Unterlassungsgebot nur auf die tatsächliche Tathandlung zu beziehen.
OGH 05.04.2005, 4 Ob 31/05 w - Zeitungsgewinnspiel.
§ 9a UWG; § 14 UWG
Bei Verletzungen des Zugabenverbots ist das Unterlassungsgebot nur auf die tatsächliche Tathandlung zu beziehen.
OGH 05.04.2005, 4 Ob 31/05 w - Zeitungsgewinnspiel.