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§ 35 KartG; Art 82 EG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/44Bl-LS 2005, 23 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Bei enger Verbundenheit der Märkte kann auch eine Betätigung auf dem nicht-beherrschtem Markt einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen.

Rechtsgrundlagen: § 35 KartG; Art 82 EG

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