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§ 34 Abs 1 Z 1 KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/43Bl-LS 2005, 23 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Die Feststellung des sachlich betroffenen Marktes erfolgt nach dem Bedarfsmarktkonzept. Bei Austauschbarkeit der Waren und Dienstleistungen liegt Identität der Märkte vor.

Rechtsgrundlagen: § 34 Abs 1 Z 1 KartG

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