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§ 35 KartG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/46Bl-LS 2005, 24 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Der OGH nimmt zur Formulierung des Spruchs einer kartellgerichtlichen Abstellungsanordnung Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 35 KartG

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