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§ 38 KartG; § 85 UrhG; § 25 UWG; § 28 KSchG

ÖBl-LeitsätzeGewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2005/47Bl-LS 2005, 24 Heft 1 v. 1.1.2005

Zusammenfassung: Ein Auftrag zur Urteilsveröffentlichung ist auch nach Abschluss eines Kartellverfahrens denkbar, die Festlegung des Ausmaßes und der Art der Veröffentlichung liegt aber im Ermessen des Gerichts.

Rechtsgrundlagen: § 38 KartG; § 85 UrhG; § 25 UWG; § 28 KSchG

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