Zusammenfassung: Der Autor befaßt sich mit dem Vorschlag zur Rom II-VO, die bald das geltende Kollisionsrecht zum unlauteren Wettbewerb europaweit ersetzen wird. Der Verordnungsvorschlag hält an dem bereits geltenden Marktortprinzip fest, doch es gibt Ausnahmen für Wettbewerbshandeln, das auf einen ausländischen Markt nicht bemerkbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 IPRG; § 48 Abs 2 IPRG; Art 5 Rom II-VO; Art 3 Rom II-VO; § 20 ECG