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Heimat/meine Heimat

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.ÖBl 2004/71ÖBl 2004, 280 - 281 Heft 6 v. 1.12.2004

§ 80 UrhG; § 9 UWG

Damit ein Titel eines Druckwerkes geschützt wird, muss er unterscheidungskräftig sein. So ist der Titel " Heimat" für eine Zeitungsbeilage, die sich mit regionalen Themen auseinander setzt, unterscheidungskräftig. Die Verwechslungsgefahr von Zeitungstiteln kann schon durch geringe Abweichungen ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht allerdings für Gratiszeitungen. Die Verwechslungsgefahr hat zwei Ausprägungen.

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