§ 80 UrhG; § 9 UWG
Damit ein Titel eines Druckwerkes geschützt wird, muss er unterscheidungskräftig sein. So ist der Titel " Heimat" für eine Zeitungsbeilage, die sich mit regionalen Themen auseinander setzt, unterscheidungskräftig. Die Verwechslungsgefahr von Zeitungstiteln kann schon durch geringe Abweichungen ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht allerdings für Gratiszeitungen. Die Verwechslungsgefahr hat zwei Ausprägungen.