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Wertlose Befähigungsausweise

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/145Bl-LS 2004, 208 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 7 UWG; § 15 SeeschifffahrtsG

Bei der Beurteilung einer Äußerung auf ihren herabsetzenden Inhalt iSd § 7 UWG kommt es den Gesamteindruck an. Die Äußerung muss dazu geeignet sein, das Unternehmen vor den Kunden in ein schlechtes Licht zu tauchen und damit Umsatzeinbußen nach sich zu ziehen.

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