§ 2 UWG
Werbeaussagen müssen nicht über die Nachteile eines Produktes Bescheid geben, allerdings darf durch ein Verschweigen kein falscher Gesamteindruck erweckt werden, der die Kunden bei ihrer Kaufentscheidung irreführt. So muss ein Produkt der verspochenen Qualität entsprechen, um nicht in seinem Wert gemindert zu sein. Deshalb sind jahrelang gelagerte Kosmetikartikel in ihrem Wert gemindert auch ohne einen Qualitätsverlust.