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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/151Bl-LS 2004, 209 Heft 5 v. 1.10.2004

§ 28a UWG

§ 28a UWG verlangt, dass in Werbeschreiben der Angebotscharakter deutlich zum Ausdruck kommt. Der Maßstab zur Berurteilung der Irreführungseignung iSd § 28a UWG eines Werbeschreibens ist ein strenger.

OGH 04.05.2004, 4 Ob 60/04h

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