§ 3 Abs 2 UrhG
Damit ein Lichtbild als ein Lichtbildwerk iSd § 3 Abs 2 UrhG zu beurteilen ist, muss eine individuelle Zuordnung zwischen dem Fotografen und dem Lichtbild möglich sein und Unterscheidbarkeit gegeben sein, ohne dass eine besondere Originalität notwendig ist.
OGH 16.12.2003, 4 Ob 221/03h