Zusammenfassung: Von einem Patent wird nicht nur der ausdrücklich geschützte Lösungsweg erfasst sondern auch gleichwertige Lösungsmittel. Diese müssen die gleiche Wirkung wie die Patentansprüche erzielen. Mehrstufige chemische Reaktionsabläufe sind nicht gleichwertig, wenn sie eine andere Anzahl von Verfahrensschritten benötigen.
Rechtsgrundlagen: § 1 PatG; § 22a PatG; § 163 Abs 1 PatG