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Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/65Bl-LS 2004, 115 Heft 3 v. 1.6.2004

§ 9a UWG; § 7 EO; § 54 EO; § 355 EO

Bei der Bewilligung einer Exekution ist auf den Inhalt des Exekutionstitel abzustellen. Im Fall eines Zugabenverstoßes richtet sich das Ausmaß der Unterlassungspflicht nach der Rechtsprechung zu § 9a UWG.

OGH 25.02.2004, 3 Ob 162/03z, 3 Ob 163/03x

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