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Budweiser Bürgerbräu

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/15Bl-LS 2004, 13 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Eine Marke wird durch den Verkauf einer kleinen Menge eines Massenproduktes nicht kennzeichenmäßig verwendet .

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

Stichworte: OPM 12.03.2003, Om 15/02 = PBl 2003/174

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