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BOSS-Zigarettenmarke

Gewerblicher RechtsschutzHon.-Prof. Dr. Helmut Gamerith, Präsident des OPM i.R.Bl-LS 2004/16Bl-LS 2004, 13 Heft 1 v. 1.1.2004

Zusammenfassung: Die Nichtnutzung einer Marke kann nur dadurch gerechtfertigt werden, dass der Markeninhaber als ordentlicher Unternehmer diese hätte abwenden können.

Rechtsgrundlagen: § 33a MSchG

Stichworte: OPM 12.03.2003, Om 14/02= PBl 2003/171

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