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centro-hotels.com - Interessenabwägung bei unbefugtem Namensgebrauch

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Markus Fallenböck, evolaris eBusiness Competence center, Graz und von Georg Reitböck, RAA Schönherr Rechtsanwälte, WienÖBl 2003/65ÖBl 2003, 241 - 243 Heft 5 v. 1.10.2003

§ 43 ABGB; § 1 UWG; § 2 UWG; § 9 UWG; § 4 Abs 1 Z 8 MSchG; § 51 MSchG; § 18 Abs 2 HGB

Das Urteil des OGH befasst sich mit dem Schutz des Namensrechts für Domain-Namen iSd § 43 ABGB. In diesem Zusammenhang wird das Prioritätsprinzip und das Täuschungsverbot bei Domain-Namen besprochen.

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