§ 1 UWG
Die Entscheidung des OGH beschäftigt sich mit den Sittenwidrigkeit bei der Verleitung zur ordnungsgemäßen Vertragsauflösung. In diesem Zusammenhang stellt der OGH fest, dass bei der Behinderung von Mitbewerbern verwerfliche Ziele iSd § 1 UWG verfolgt werden und dass eine bloße Kündigungsberatung nicht als sittenwidrig iSd § 1 UWG anzusehen ist.