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Hundertwasserhaus II - Miturheberschaft: bildender Künstler/Architekt; keine Verwirkung des Urheberrecht

Gewerblicher RechtsschutzAnmerkung von Helmut GamerithÖBl 2003/37ÖBl 2003, 142 - 147 Heft 3 v. 1.6.2003

§ 1 UrhG; § 3 UrhG; § 11 UrhG; § 19 Abs 2 UrhG; § 23 Abs 2 UrhG; § 863 ABGB; § 242 BGB

Das Urteil des OGH beschäftigt sich mit den Ansprüchen eines Miturhebers, der unter den künstlerischen Anweisungen eines anderen arbeitet. Weiters wird in diesem Zusammenhang die Verwirkung von Rechten im österreichischen Recht erörtert.

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