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ams.at - Kollision zwischen Kurzbezeichnung des Arbeitsmarktservice und einer GmbH

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Markus Fallenböck, evolaris eBusiness Competence center, GrazÖBl 2003/36ÖBl 2003, 140 - 142 Heft 3 v. 1.6.2003

§ 9 UWG; § 10 Abs 2 MSchG; § 43 ABGB

Die Entscheidung des OGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen das durch den § 43 ABGB geschützte Namensrecht durch einen Domaininhaber verletzt werden kann. Weiters wird in diesem Zusammenhang der Feststellung von rechtswidrigem Verhalten beurteilt.

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