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Dichtungsmatte II - Entscheidung über Feststellungsantrag nach § 163 PatG kein Wiederaufnahmsgrund für Patentverletzungsstreit

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithÖBl 2003/24ÖBl 2003, 93 - 98 Heft 2 v. 1.3.2003

§ 147 ff PatG; § 156 PatG; § 163 PatG; § 228 ZPO; § 530 Abs 1 Z 6 ZPO; § 530 Abs 1 Z 7 ZPO

Im gegenständlichen Urteil des OGH wird erörtert und festgestellt, dass die Entscheidung über einen Feststellungsantrag iSd § 163 PatG keinen Wiederaufnahmsgrund für den Patentverletzungsstreit darstellt.

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