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Brühl - Klagebefugnis des einfachen Lizenznehmers

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Barbara Kuchar, RA und Michael Wolner, RA Gassauer-Fleissner Rechtsanwälte GmbHÖBl 2003/23ÖBl 2003, 87 - 93 Heft 2 v. 1.3.2003

§ 14 MSchG; § 51 MSchG; § 9 UWG

Das gegenständliche Urteil des OGH beschäftigt sich mit Unterlassungsansprüchen des Lizenznehmers, betreffend sein Markenrecht gegen einen Dritten der das Zeichen unentgeltlich nutzt. In Bezug auf diese Problematik werden die Rechtsfolgen und die Ansprüche aus einem Lizenzvertrag erörtert.

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