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Riechmarke - Riechzeichen fehlt die graphische Darstellbarkeit

Gewerblicher RechtsschutzAnmerkung von Helmut GamerithÖBl 2003/27ÖBl 2003, 106 - 110 Heft 2 v. 1.3.2003

Art 2 EG-MarkenRL; § 3 dMarkenG; § 8 dMarkenG

Die Vorabentscheidung des EuGH beschäftigt sich mit der Auslegung des Art 2 EG-MarkenRL. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass es einem Riechzeichen an der grafischen Darstellbarkeit mangelt und somit keine Marke sein kann.

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