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graz2003.at - Schutz des namens einer Landeshauptstadt gegen Verwendung als Domain-Name

Gewerblicher RechtsschutzAnmerkung von Helmut GamerithÖBl 2002/63ÖBl 2002, 280 - 284 Heft 6 v. 1.12.2002

§ 1 UWG; § 43 ABGB

Das Urteil des OGH beschäftigt sich unter anderem mit den Definitionen von sittenwidrigem Domain-Grabbing und sittenwidrigem Behinderungswettbewerb. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Namensschutzes im Rahmen des § 43 ABGB, in Zusammenhang mit der Benützung von Namen einer Landeshauptstadt als Domain, erörtert.

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