§ 1 UWG; § 43 ABGB
Das Urteil des OGH beschäftigt sich unter anderem mit den Definitionen von sittenwidrigem Domain-Grabbing und sittenwidrigem Behinderungswettbewerb. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen des Namensschutzes im Rahmen des § 43 ABGB, in Zusammenhang mit der Benützung von Namen einer Landeshauptstadt als Domain, erörtert.