§ 48 Abs 2 IPRG
Der OGH behandelt in seinem Urteil die Konstellation und das Vorgehen, wenn durch dasselbe Wettbewerbsverhältbis mehrere Staaten betroffen sind.
OGH 13.03.2002, 4 Ob 28/02z
§ 48 Abs 2 IPRG
Der OGH behandelt in seinem Urteil die Konstellation und das Vorgehen, wenn durch dasselbe Wettbewerbsverhältbis mehrere Staaten betroffen sind.
OGH 13.03.2002, 4 Ob 28/02z