§ 18 UWG
Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der Haftung eines Unternehmers für Handlungen sonstiger " Geschäftspartner", in Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen.
OGH 28.05.2002, 4 Ob 103/02d
§ 18 UWG
Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der Haftung eines Unternehmers für Handlungen sonstiger " Geschäftspartner", in Zusammenhang mit Wettbewerbsverstößen.
OGH 28.05.2002, 4 Ob 103/02d