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Entscheidung - OGH 28.05.2002, 4 Ob 108/02i

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/183Bl-LS 2002, 220 Heft 5 v. 1.10.2002

§ 18 UrhG

Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung mit der Problematik, wann eine Veranstaltung als " privat" oder "öffentlich" iSd § 18 UrhG anzusehen ist.

OGH 28.05.2002, 4 Ob 108/02i

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