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Schmarotzen an fremdem Ruf durch Zuordnungsverwirrung

Gewerblicher RechtsschutzHelmut Gamerith; Anmerkung von Christian Schumacher, RAAÖBl 2002/45ÖBl 2002, 221 - 223 Heft 5 v. 1.10.2002

§ 1 UWG; § 9 UWG; § 14 UWG

Das gegenständliche Urteil des OGH befasst sich mit der planmäßigen Einbeziehung eines fremden Produkts mit hohem Werbewert in die Werbung für das eigene Erzeugnis. In diesem Zusammenhang wird auch die Haftung des Geschäftsführers im Falle eines derartigen Wettbewerbsverstoßes erörtert. Weiters wird auch die Aktivlegitimation zu einer aus dem Wettbewerbsverstoß eventuell resultierenden Unterlassungsklage festgestellt.

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