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Entscheidung - OGH 12.02.2002, 4 Ob 13/02v

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/123Bl-LS 2002, 173 Heft 4 v. 1.8.2002

§ 9a Abs 2 Z 5 UWG

Der OGH stellt in seiner Entscheidung fest, dass Gutscheine nur den Aunahmetatbestand es § 9a Abs 2 Z 5 UWG erfüllen, wenn sie gegen Bargeld eingelöst werden können.

OGH 12.02.2002, 4 Ob 13/02v

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