Zusammenfassung: Die gegenständliche Entscheidung des OGH erläutert, unter welchen Bedingungen die Fünf-Monats-Frist zur Untersagung eines Zusammenschlusses nach dem KartG gewahrt ist.
Rechtsgrundlagen: § 42a Abs 4 KartG; § 42b Abs 1 und 5 KartG; Art 10 Abs 3 FKVO; § 416 Abs 2 ZPO