Zusammenfassung: Kurzinformation betreffend die Wahrung der Frist zur Untersagung eines Zusammenschlusses durch das Kartellgericht.
Rechtsgrundlagen: § 42b Abs 5 KartG
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Zusammenfassung: Kurzinformation betreffend die Wahrung der Frist zur Untersagung eines Zusammenschlusses durch das Kartellgericht.
Rechtsgrundlagen: § 42b Abs 5 KartG
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