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Entscheidung - OGH als KOG 17.12.2001, 16 Ok 8/01

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/104Bl-LS 2002, 126 Heft 3 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Der OGH als KOG bestimmt in seiner Entscheidung des Begriff des " wesentlichen Teils" eines Unternehmens.

Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 1 KartG

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