Zusammenfassung: Der OGH als KOG bestimmt in seiner Entscheidung des Begriff des " wesentlichen Teils" eines Unternehmens.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 1 KartG
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Zusammenfassung: Der OGH als KOG bestimmt in seiner Entscheidung des Begriff des " wesentlichen Teils" eines Unternehmens.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 1 Z 1 KartG
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