Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Rechtsschutzzweck der Rechtsmittelbelehrung.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 85 PatG; § 25 ZustG
Stichworte: PBl 2002, 35
Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Rechtsschutzzweck der Rechtsmittelbelehrung.
Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 85 PatG; § 25 ZustG
Stichworte: PBl 2002, 35