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Entscheidung - OPM 23.05.2001, Om 2/01

Gewerblicher RechtsschutzHelmut GamerithBl-LS 2002/94Bl-LS 2002, 125 Heft 3 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Der OPM befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Rechtsschutzzweck der Rechtsmittelbelehrung.

Rechtsgrundlagen: § 42 Abs 1 MSchG; § 85 PatG; § 25 ZustG

Stichworte: PBl 2002, 35

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