§ 27a JN; Art 5 Z 3 EuGVÜ; § 10 Abs 2 MSchG; § 10a MSchG
Die vorliegende höchstgerichtliche Entscheidung befasst sich mit der Problematik des Gerichtsstandes bei Markenverletzung. Dabei wird vor allem auf den Ort des Schadenseintrittes iSd Art 5 Z 3 EuGVÜ eingegangen.