Zusammenfassung: Der OPM stellt fest, dass eine Vorrichtung nur durch ihre konkret angegebnen konstruktiven Merkmale gekennzeichnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 84 PatG; § 91 PatG
Stichworte: PBl 2001, 182
Zusammenfassung: Der OPM stellt fest, dass eine Vorrichtung nur durch ihre konkret angegebnen konstruktiven Merkmale gekennzeichnet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 84 PatG; § 91 PatG
Stichworte: PBl 2001, 182