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Entscheidung - OPM 11.10.2000, Op 3/00

Gewerblicher RechtsschutzÖBl-LS 2002/13ÖBl-LS 2002, 13 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der OPM stellt fest, dass eine Vorrichtung nur durch ihre konkret angegebnen konstruktiven Merkmale gekennzeichnet werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 84 PatG; § 91 PatG

Stichworte: PBl 2001, 182

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