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Entscheidung - OGH als KOG 05.09.2001, 16 Ok 5/01

Gewerblicher RechtsschutzÖBl-LS 2002/14ÖBl-LS 2002, 13 Heft 1 v. 1.1.2002

Zusammenfassung: Der OGH als KOG bejaht die Druckausübung auch bei der Androhung von geringen Nachteilen, wenn dadurch die Entscheidungsfreiheit des Betroffenen beeinträchtigt wird.

Rechtsgrundlagen: § 10 KartG; § 11 KartG; § 12 KartG; § 13 KartG

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