§ 1 UWG; § 7 UWG
Die Entscheidung befasst sich mit der Beweislast bei Tatsachenbehauptungen. Weiters wird diskutiert unter welchen Voraussetzungen der Wahrheitsbeweis als erbracht gilt.
OGH 24.10.2000, 4 Ob 237/00g; OLG Linz 4 R 97/00p; LG Salzburg 7 Cg 57/00v