Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich mit der Beurteilung des Vorliegens eines Verhaltenskartells.
Rechtsgrundlagen: § 11 KartG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der OGH als KOG befasst sich mit der Beurteilung des Vorliegens eines Verhaltenskartells.
Rechtsgrundlagen: § 11 KartG
Schlagwörter: