Zusammenfassung: Der OGH befasst sich in seiner Entscheidung mit Änderungen an parallel importierten Waren, vor dem Vertrieb im Einfuhrmitgliedstaat.
Rechtsgrundlagen: § 10b Abs 2 MSchG; Art 28 EGV; Art 30 EGV; Art 234 EGV; Art 7 Abs 3 EG-MarkenRL
Schlagwörter: