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Keine Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses für Zwecke des automatischen Informationsaustausches von Informationen über Finanzkonten gemäß dem GMSG.

Öffentlich-rechtliche EntscheidungenEntscheidungen des VwGHRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2026/306ÖBA 2026, 691 Heft 9 v. 15.9.2026

https://doi.org/10.47782/oeba202609069101

Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG), § 38 Abs 2 Z 10 BWG. Nach § 38 Abs 2 Z 10 BWG besteht die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses für Zwecke des automatischen Informationsaustausches von Informationen über Finanzkonten gemäß dem GMSG nicht.

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