Wandeldarlehen sind in Österreich als Finanzierungsform stark verbreitet. Vor allem bei der Finanzierung von Start-ups kommen sie häufig zum Einsatz. Der Beitrag stellt zunächst das Grundkonzept und den typischen Vertragsinhalt vor. Darauf aufbauend wird die in der Praxis bedeutende Frage untersucht, in welcher Form Wandeldarlehen abgeschlossen werden sollten. Dazu wird beleuchtet, welche Form für die einzelnen Schritte der Wandlung erforderlich ist und welchem Zweck das Formgebot jeweils dient. Dabei zeigt sich, dass die Nichteinhaltung einer Formpflicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages und zur Haftung der Geschäftsführung führen kann. Abschließend wird eine Gestaltungsmöglichkeit vorgestellt, die mit dem Schutzzweck der einschlägigen Formgebote vereinbar ist und diese nachteiligen Konsequenzen vermeidet.

