https://doi.org/10.47782/oeba202509061701
Die FMA wurde vor dem Hintergrund, dass die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungs-VO (KIM-V) nicht über den 30.6.2025 hinaus verlängert wurde, vom Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) in seiner Sitzung vom 2.12.2024 ersucht, geeignete Maßnahmen zur Sicherung der von der KIM-V etablierten Vergabestandards zu prüfen.

