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Zuständigkeit der FMA (und nicht der Datenschutzbehörde) für die (auch) datenschutzrechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Investorenwarnung.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Mathis FisterÖBA 2024/67ÖBA 2024, 672 Heft 9 v. 15.9.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202409067205

§ 92 Abs 11 WAG 2018, DSGVO

Im administrativen Rechtsschutzverfahren vor der FMA nach § 92 Abs 11 vierter Satz WAG 2018 ist zu prüfen, ob die Veröffentlichung (Investoren-

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