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Darlehensschuld durch Novation.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3045ÖBA 2024, 666 Heft 9 v. 15.9.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202409066601

§§ 983, 988 ABGB.

Schon vor dem DaKRÄG 2010 war die Zulässigkeit der Begründung einer Darlehensschuld durch Novation anerkannt. Da der Darlehensvertrag nach dem geltenden Recht nun sogar ein Konsensualvertrag ist, der bereits mit der Willenseinigung der Parteien zustande kommt und nur mehr die Rückgabepflicht des Darlehensnehmers an die Übergabe der Sachen knüpft (§ 983 ABGB), begegnet das "Darlehen kraft Novation" weiterhin keinen Bedenken.

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