Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben aus eigener Initiative am 18.6.2024 eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, die sich auf die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) sowie die dazugehörige Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 bezieht.