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Vorrang von Ansprüchen der Gesellschaft gegen den Abschlussprüfer.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Dr. Markus Kellner, Dr. Fabian LiebelÖBA 2024/3023ÖBA 2024, 511 Heft 7 v. 15.7.2024

https://doi.org/10.47782/oeba202407051101

§ 62a BWG

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